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   BAG, 10.02.1962 - 5 AZR 77/61   

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https://dejure.org/1962,609
BAG, 10.02.1962 - 5 AZR 77/61 (https://dejure.org/1962,609)
BAG, Entscheidung vom 10.02.1962 - 5 AZR 77/61 (https://dejure.org/1962,609)
BAG, Entscheidung vom 10. Februar 1962 - 5 AZR 77/61 (https://dejure.org/1962,609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitseinkommen - Ansprüche eines Handelsvertreters - Fixum - Provision - Wiederkehrend zahlbare Vergütungen - Erwerbstätigkeit des Schuldners

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Begriff des Arbeitseinkommens i. S. der Pfändungsvorschriften

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1221
  • DB 1962, 644
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.03.1954 - IV ZR 160/53

    Pfändung von Geldforderungen

    Auszug aus BAG, 10.02.1962 - 5 AZR 77/61
    Der Bundesgerichtshof hat zwar die Kenntnis dieser Personen, wegen der Bedeutung der Pfändung für andere Gläubiger, als unerheblich bezeichnet (BGHZ 13, 42 [44]).
  • BGH, 16.11.2016 - VII ZB 52/15

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Pfändungsschutz für Ansprüche eines

    Wesentlich ist vielmehr, dass es sich um wiederkehrend zahlbare Vergütungen für selbständige oder unselbständige Dienste handelt, die die Existenzgrundlage des Dienstpflichtigen bilden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2003 - IXa ZB 165/03, NJW-RR 2004, 644, juris Rn. 6; Urteil vom 24. November 1988 - IX ZR 210/87, NJW-RR 1989, 286, 287 f., juris Rn. 30; Urteil vom 5. Dezember 1985 - IX ZR 9/85, BGHZ 96, 324, 327, juris Rn. 13; Urteil vom 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75, NJW 1978, 756, juris Rn. 71; BAG, NJW 1962, 1221 f., juris Rn. 17 ff.; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 850 Rn. 9; MünchKommZPO/Smid, 5. Aufl., § 850 Rn. 21; Musielak/Voit/Becker, ZPO, 13. Aufl., § 850 Rn. 4; Schuschke/Walker/Kessal-Wulf/Lorenz, ZPO, 6. Aufl., § 850 Rn. 9).
  • BGH, 21.02.1991 - IX ZR 64/90

    Bestimmtheit der Pfändung von Forderungen mit Bezug auf Grundpfandrechte

    Hierbei sind Ungenauigkeiten unschädlich, sofern sie sonst keinen Zweifel begründen, welche bestimmte Forderung gemeint ist (BGH, Urt. v. 25.1.1961 - VIII ZR 22/60, LM § 829 ZPO Nr. 5; Urt. v. 28.2.1975 - V ZR 146/73, aaO. auf S. 981 unter II; Urt. v. 26.2.1983 - VIII ZR 258/81, aaO. unter II 1; Senatsurt. v. 28.4.1988 - IX ZR 151/87 aaO.; BAG NJW 1962, 1221 unter 1).
  • BGH, 05.12.1985 - IX ZR 9/85

    Pfändbarkeit und Abtretbarkeit von Ansprüchen eines Kassenzahnarztes gegen die

    Entscheidend ist vielmehr, daß es sich um Vergütungen für Dienstleistungen handelt, die die Existenzgrundlage des Schuldners bilden, weil sie seine Erwerbstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil in Anspruch nehmen (BGH, Urt. v. 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75, NJW 1978, 756; BAG NJW 1962, 1221; Stöber/Zöller, ZPO 14. Aufl. § 850 Rdn. 9; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. § 850 Rdn. 40; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 850 Anm. 2 F).
  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 165/03

    Pfändungsschutz für Lizenzgebühren

    Wesentlich ist vielmehr, daß es sich um wiederkehrende zahlbare Vergütungen für selbständige oder unselbständige Dienste handelt, die die Existenzgrundlage des Dienstpflichtigen bilden (BGHZ 96, 324, 327; BGH, Urt. v. 8. Dezember 1977 - II ZR 219/75, NJW 1978, 756; BAG NJW 1962, 1221).
  • BAG, 12.07.1962 - 5 AZR 423/61

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Auslegung - Offenkundige Tatsachen

    Wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in AP Nr, 1 zu § 85o ZPO sowie der erkennende Senat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom lo, Februar 1 9 6 2 - 5 AZR 77/61 - bereits ausgeführt haben, kann bei der Auslegung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere nicht nach der für private Willenserklärungen in § 135 BGB vorgesehenen Methode der subjektiven Willens erforschung verfahren werden.

    Für eine Auslegung kommt es vielmehr nur auf den objektiven Sinn des Wortlautes des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an, der allenfalls durch ganz offenkundige Tatsachen (vgl, Urteil des Senats vom Io, Februar 1962 - 5 AZR 77/61.-), im übrigen aber nicht durch Tatsachen ergänzt werden kann, die außerhalb des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses liegen, Bas ist auch die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung und Rechtslehre (vgl, BGHZ 13, 42 ß±7; RGZ 16o, 37 /39, 4o/; RGZ 139, 97 /ToI/5 Rosenberg, Lehrbuch des DZPR, 9 Aufl., 1961, § 193 II 2 So 1o21; Stein-Jonas, ZPO, 18, Aufl., § 829 Anm, II 4 zu N 29 ff ; Wieczorek, ZPO, § 829 Anm, C I b 1 ; Baumbach-Lauterbach, aaO, § 829 Anm, 2 C), Aus dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß vom 25, Mai i960 konnte 'aber jedenfalls ein Brittgläubiger des Günter T nicht ohne Zuhilfenahme von außerhalb des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses liegenden Tatsachen entnehmen, daß die Lohnforderungen des Günter T gepfändet sein sollten.

    Es liegt auch nicht ein solcher besonderer Fall vor, in dem es für einen Brittgläubiger offenkundig war, daß nur die Lohnforderungen des Günter T als Pfandgegenstand in Betracht kamen (vgl, insoweit das Urteil des erkennenden Senats vom Io, Februar 1962 - 5 AZR 77/61 -), Benn ein Brittgläubiger - hier die Firma K - mußte den Pfändungsbeschluß vom 25" Mai i960 so verstehen, daß er sich auf Lohnforderungen des Gustav T beziehe, zumal dieser als Person existierte und zudem auch Schuldner aus dem Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 7, September 1955 war,.

  • BGH, 08.12.1977 - II ZR 219/75

    Widerruf der Bestellung in den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG) als

    Infolgedessen können zum Beispiel die Ansprüche eines Handelsvertreters auf Fixum und Provision als Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 2 ZPO zu verstehen sein (BAG, Urt. v. 10.2.62 - 5 AZR 77/61, AP § 850 ZPO Nr. 3 mit zust. Anm. Pohle = NJW 1962, 1221).
  • BGH, 28.02.1975 - V ZR 146/73

    Unbestimmter Bezug einer Grundschuld auf zu pfändende Rückübertragungsansprüche -

    Nach gefestigter Rechtsprechung (BGHZ 13, 42, 43; Urteil vom 25. Januar 1961, VIII ZR 22/60, LM ZPO § 829 Nr. 5; Urteil vom 28. April 1965, VIII ZR 113/63, LM ZPO § 857 Nr. 8; vgl. Bundesarbeitsgericht NJW 1962, 1221) muß ein Pfändungsbeschluß die gepfändete Forderung und ihren Rechtsgrund so genau bezeichnen, daß bei verständiger Auslegung unzweifelhaft feststeht, welche Forderung Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein soll, daß die gepfändete Forderung also von anderen unterschieden werden kann und die Feststellung ihrer Identität gesichert ist.
  • AG Gummersbach, 20.10.2016 - 61 M 1986/16

    Hilfsmittel, Lohnpfändung, Kontenpfändung, überflüssige Zusätze, unzulässige

    Die Ansprüche des Handels- oder Versicherungsvertreters auf Fixum und Provision (BAG NJW 1962, 1221; LG Berlin Rpfleger 1962, 217) gehören nach BeckOK ZPO Rn 30 zu § 850 zum Arbeitseinkommen.
  • LG Kaiserslautern, 24.06.2005 - 1 T 332/04

    Forderungspfändung: Pfändungsschutz für Werklohnforderungen eines nur für einen

    Hierzu rechnen auch Bezüge, die im Rahmen eines unabhängigen Dienst- oder Werklohnverhältnisses erbracht werden, wirtschaftlich aber Vergütungen aus einem abhängigen Arbeitsverhältnis gleich stehen (Stöber, Forderungspfändung, 7. Aufl., Rdnr. 886 m.w.N.), beispielsweise das Fixum und die Provision eines selbständigen Handelsvertreters (BAG NJW 1962, 1221; OLG Hamm BB 1972, 855) oder der Werklohn eines selbständigen Reinigungsunternehmers (BAG DB 1975, 796).

    Wesentlich ist vielmehr, dass es sich um wiederkehrende zahlbare Vergütungen für selbständige oder unselbständige Dienste handelt, die die Existenzgrundlage des Dienstpflichtigen bilden (BGH NJW-RR 2004, 644; BGHZ 96, 324, 327; NJW 1978, 756; BAG WM 1975, 503; NJW 1962, 1221).

  • OLG Hamm, 05.10.2009 - 18 U 104/08

    Fristlose Kündigung des Handelsvertretervertrages wegen Morddrohungen gegenüber

    Allerdings wäre sie in diesem Fall gem. § 400 BGB unwirksam, soweit sie sich auf den Teil der Provisionsansprüche des Klägers gem. § 87 HGB erstreckt, die den Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850ff ZPO unterliegen und sie den unpfändbaren Teil nicht ausnimmt (vgl. BAG 5 AZR 77/61, NJW 1962, 1221; Hopt, Handelsvertreterrecht, 4. Aufl. 2009, § 87 Rz. 49f).
  • BGH, 26.04.1978 - VIII ZR 18/77

    Ausschluss der Übertragbarkeit einer Forderung kraft Parteivereinbarung -

  • FG Baden-Württemberg, 12.11.1990 - II V 21/90

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Auszahlung gepfändeter Geldforderungen;

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